Do I have to wash the dirty dishes of my colleagues as an apprentice? It is a question from a girl trainee in one campany. The answer is given below in a website.
Muss ich als Azubi das reckige Geschirr meiner Kollegen wegräumen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Azubi (2. Lehrjahr) in einem Büro. Ich bin hier nur der Dubel vom Dienst... Heißt: Müll rausbringen, sauber machen, Bilder aufhängen, Kartons klein machen, Küche putzen, Geschirrspühlmaschine aus/einräumen, Kaffemaschine putzen.
Gut. Ich verstehe, dass ich als Azubi solche Dinge einfach übernehmen muss und mich da nicht querstellen brauch.
Da gibt es allerdings eines was mich stört... Meine Kollegen (und Ausbilder) gehen jeden Mittag Einkaufen und Essen dann in der Küche. Das komplette dreckige Geschirr wird dann einfach in die Spüle gestellt, frei nach dem Motto "Der Azubi darfs wegmachen". Ich bin der Meinung die können Ihr dreckiges Geschirr ruhig selbst in die Spühlmaschiene packen und mich da nicht für ausnutzen... Als ich das aber mal angesprochen habe, wurde mir gleich mit ner Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung gedroht.
Wie ist da die Rechtslage? Bin ich dazu verpflichtet deren Geschirr / Müll aufzuräumen?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße Raphael
Du bist sicher nicht verpflcihtet, das dreckige Gechirr deiner Kollegen wegzuräumen, zumal das ja Pausengeschirr ist und das Wegräumen deren Freizeitbeschäftigung. Es ist ein eFrechheit, dich das machen zu lassen. Wende dich and die IHK oder Handwerkskammer, und beschwer dich Vom Geschirrwegräumen wirst du ja auch nix lernen können.
Dein Ausbilder soll sich mal den § 14 Abs. 5 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchlesen. Da steht: "Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."
Es steht ja außer Frage, dass auch Azubis mal etwas wegräumen oder sauber machen müssen. Es kann aber nicht sein, dass ein Azubi regelmäßig hinter anderen AN herräumen muss. Wenn Du Dich hier wehrst ist das keine Arbeitsverweigerung sondern Dein gutes Recht. Auf die Abmahnung würde ich es ankommen lassen und falls Du sie bekommst damit zur IHK gehen. Die wäre ein Witz und das weiß der Ausbilder wahrscheinlich auch.
Ich zitiere Dir mal zum o.g. § 14 BBiG aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde: "Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende":
Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig. Die gelegentliche Heranziehung von Azubis im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem AG eine Putzkraft einzusparen."
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